Für die Verbilligung der individuellen Krankenkassenprämien stellt der Kanton Luzern im nächsten Jahr 173,45 Millionen Franken bereit. Das ist ungefähr gleich viel, wie fürs laufende Jahr vorgesehen war. Allerdings wurden wegen des budgetlosen Zustandes 15 Millionen Franken nicht ausbezahlt.
Höhere Einkommensgrenze für Familien
Für Familien bedeutet dies, dass Kinder und junge Erwachsene, die in Ausbildung sind und zu Hause wohnen, Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 50 Prozent haben, wenn ihre Eltern ein Einkommen von weniger als 60'000 Franken haben, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Für das laufende Jahr war die ursprünglich vorgesehene Einkommensgrenze wegen des budgetlosen Zustandes von 75'000 auf 54'000 Franken gesenkt worden. Die Einkommensgrenze für Familien wird nun wieder auf 60'000 Franken angehoben, weil rund 14 Millionen mehr zur Verfügung stehen.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten von gut 173 Millionen Franken mit einem Beitrag von 131 Millionen Franken. Die verbleibenden gut 42 Millionen Franken bezahlen je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden.
Volksinitiative hängig
Im Kanton Luzern verlangt die SP mit einer Volksinitiative, dass die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Zudem soll sie neu auf Gesetzesstufe geregelt werden, so dass Änderungen mit dem Referendum bekämpft werden können.
Die SP hatte mit der Volksinitiative auf die Wirren um das Budget 2017 reagiert. Weil es monatelang kein rechtskräftiges Budget gab, wurde die Prämienverbilligung nur provisorisch ausbezahlt und schliesslich gekürzt. Dagegen wurde eine Sammelbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde ist juristisch noch nicht entschieden.