Mehrere Walliser Gemeinden haben in den letzten Jahren zuviel Kurtaxen von den Zweitwohnungsbesitzern verlangt. So auch die Gemeinde Bellwald. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass Bellwald den Zweitwohnungsbesitzern nicht pauschal 54 Nächte, sondern nur rund die Hälfte verrechnen dürfe.
Gemeindepräsident Martin Bittel sagt : «Wir gingen von einer anderen Berechnungsgrundlage aus. Jetzt müssen wir prüfen, ob und an wen wir Geld zurückzahlen müssen.»
Laut dem Walliser Zweitwohnungs-Experten und Anwalt Aron Pfammatter ist es trotz des Urteils nicht klar, ob die Gemeinde allen Zweitwohnungsbesitzern den vollen Betrag zurückerstatten muss. Pfammatter sagt: «Zurückbezahlen muss die Gemeinde Geld an den Einsprecher und an alle Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Rechnungen unter Vorbehalt bezahlt haben. Es ist juristisch umstritten, ob und wieviel Geld sie an die Personen zurückbezahlen muss, die ihre Kurtaxen ohne Vorbehalt bezahlt haben.»
500'000 Franken Nachtragskredit
An der gestrigen Urversammlung genehmigten die Stimmbürger von Bellwald einen Nachtragskredit von 500'000 Franken als Rückstellung, falls die Gemeinde die Kurtaxen zurückbezahlen muss.
Arbeitsgruppe eingesetzt
Die Gemeinde Bellwald hat rund 700'000 Franken zuviel Kurtaxen einkassiert und dieses Geld bereits investiert. Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids muss sie nun ein neues Kurtaxenreglement ausarbeiten. Dazu hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt.