Am vergangenen Sonntag kamen in den Walliser Alpen oberhalb von Arolla sieben Menschen ums Leben, weil sie von einem Unwetter überrascht wurden. Die Gruppe wurde von einem Bergführer aus Italien angeführt. Bisher gilt für solche Bergführer aus EU- und EFTA-Staaten eine Sonderregelung: Wenn sie nicht mehr als 10 Tage pro Jahr gewerbsmässige Aktivitäten in der Schweiz anbieten, unterstehen sie keiner Meldepflicht.
Sie können also in Bezug auf die Anerkennung der Berufsqualifikation ohne Bewilligung und ohne Meldeverfahren Aktivitäten in der Schweiz anbieten.
Neu soll die Meldepflicht für alle ausländischen Bergführer ab dem ersten Tag gelten – dies schlägt der Bundesrat in der überarbeiteten Verordnung über das Bergführerwesen vor, welche er Ende März in die Vernehmlassung geschickt hat.
Bergführer begrüssen die Änderung
Marco Mehli, Präsident vom Schweizer Bergführerverband, findet es richtig, dass der Bund die Meldepflicht für ausländische Bergführer verschärft. «Zum einen gibt es wieder gleich lange Spiesse. Momentan ist es so, dass wir Schweizer Bergführer uns in Italien und Frankreich stets anmelden müssen, wenn wir Touren durchführen wollen. Für ausländische Bergführer galt aber die Meldepflicht für kurze Einsätze nicht.» Zudem werde die Kontrolle über die nötige Qualifikation der Bergführer besser, da diese künftig vom ersten Tag an eine Bewilligung haben müssen.
Unglücks-Bergführer war gut ausgebildet
Der italienische Bergführer, der am Wochenende zusammen mit fünf Berggängern ums Leben kam, war gemäss Mehli weniger als 10 Tage lang in der Schweiz im Einsatz. Für ihn sei also die Meldepflicht nicht obligatorisch gewesen. «Er war aber ein sehr erfahrener und gut ausgebildeter Mann», so Mehli. Die angepasste Verordnung über das Bergführerwesen soll voraussichtlich 2019 in Kraft treten.