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Bericht veröffentlicht Scharfe Rüge für Elisabeth Ackermann

Die Geschäftsprüfungskommission kritisiert den Umgang ihres Departements mit dem abgesetzten Direktor des Historischen Museums.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats übt scharfe Kritik am Präsidialdepartement. In Zusammenhang mit den Problemen beim Historischen Museum Basel habe dieses sowohl das Museumsgesetz als auch das Personalrecht missachtet.

Erhoben werden diese Vorwürfe in einem am Donnerstag veröffentlichten Sonderbericht. In diesem stellt die GPK fest, dass das Präsidialdepartement die im Museumsgesetz garantierte Selbständigkeit des Historischen Museums nicht genügend gewahrt habe. Im Konflikt mit dem Museumsdirektor habe das Departement die Öffentlichkeit zudem «irreführend» informiert.

Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne) hatte Museumsdirektor Marc Fehlmann vor zwei Wochen freigestellt. Dass Fehlmann gehen muss, stand jedoch bereits früher fest, wie die GPK gemäss ihrem Bericht im Mai erfahren hatte: Bereits im Januar war nämlich eine Vereinbarung unterzeichnet worden, gemäss dieser das Arbeitsverhältnis mit dem Museumsdirektor bis spätestens Ende März 2022 aufgehoben werden soll.

Öffentlich betonte Ackermann jedoch stets, dass sie mit Fehlmann weiterhin zusammenarbeiten wolle. Dem Vorwurf, sie habe die Öffentlichkeit getäuscht, widerspricht die Regierungspräsidentin. «Ich habe viel persönliche Energie und Zeit in den Konfliktlösungsprozess investiert», sagt Ackermann. Mit dem Museumsdirektor habe ein befristeter Vertrag bestanden, der verlängert worden wäre, hätte man sich innert nützlicher Frist wieder zusammenraufen können.

Zweifel an der Rechtmässigkeit der Kündigungsvereinbarung

Da dies nicht geklappt habe, habe sich Ackermann als direkte Vorgesetze von Fehlmann dazu entschlossen, sich vom Museumsdirektor zu trennen. Gemäss der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung erhält der Museumsdirektor seinen Lohn garantiert bis März 2022.

Die nun erfolgte frühere einseitige Freistellung ist laut GPK aufgrund der Vereinbarung möglich. Die Oberaufsichtskommission zweifelt allerdings an der Rechtmässigkeit dieser Vereinbarung. Ihrer Ansicht nach hätte es wegen der hohen Abfindung einen Beschluss der Gesamtregierung gebraucht.

Einschätzungen von Regionalkorrespondent Patrick Künzle

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Es ist bemerkenswert, dass Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann sämtliche Vorwürfe aus dem Sonderbericht zurückweist. Von aussen ist es schwierig zu beurteilen, wer nun Recht hat. Allerdings hat der Sonderbericht Gewicht. Denn die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats ist politisch breit abgestützt.

Die Kommission verabschiedete den Sonderbericht mit elf zu zwei Stimmen. Das bedeutet, dass mindestens vier Grossrätinnen und Grossräte aus dem rot-grünen Lager, also demselben, dem auch Regierungspräsidentin Ackermann angehört, diesem Sonderbericht zugestimmt haben.

Wären die fraglichen Kommissionsmitglieder nicht überzeugt, dass die Vorwürfe stimmen, dann hätten sie sich kaum zu diesem Schritt entschieden. Immerhin sind im Herbst Regierungsratswahlen und solche Vorwürfe können der eigenen Regierungsvertreterin durchaus schaden.

Ob sich der Sonderbericht aber tatsächlich negativ auf die Wahlchancen von Ackermann auswirken wird, bezweifle ich. Schliesslich haben sich die Wählerinnen und Wähler des rot-grünen Lagers auch in der Vergangenheit linientreu gezeigt, auch wenn Regierungsvertreter umstritten waren.

Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr ; 

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