Zu diesen Leistungen gehören medizinische Innovationen, ambulante Spitalversorgungsleistungen, Leistungen der integrierten Versorgung, ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung sowie Vorhalteleistungen.
Diese Bereiche sind mit den medizinischen Fallkosten-Pauschalen nicht abgegolten, sind aber für die Gesundheitsversorgung wichtig. Das neue Spitalversorgungsgesetz ermöglicht dem Kanton, solche Leistungen zu finanzieren.
Allerdings will der Grosse Rat, dass die Gesundheitsdirektion pro Jahr fünf bis sechs Millionen Franken mehr in die Ausbildung junger Ärzte steckt. Mehr Kredit gibt es aber nicht. «Keine Ahnung, wie ich das mache. Aber das ist wohl mein Problem», seufzte Regierungsrat Philippe Perrenoud zum Schluss der Debatte.