Bei einer Debatte im Berner Stadtrat im November 1990 argumentierte Eduard Sommer von den Schweizer Demokraten, die Kehrichtsackgebühr sei eine kalte Steuererhöhung. Das Ganze sei eine Geldmacherei unter dem Deckmantel des Umweltschutzes. Vom Verursacherprinzip könne keine Rede sein.
Die Kehrichtsackgebühr ist eine Geldmacherei unter dem Deckmantel des Umweltschutzes.
Alfred Neukomm, damaliger Gemeinderat, konterte, die Kehrichtsackgebühr sei ganz und gar keine Geldmacherei. Die Devise sei, die Kosten langfristig ohne Gewinn und ohne Verlust zu decken. In die allgemeine Stadtkasse fliesse kein Rappen.
Die Argumente von Gemeinderat Neukomm fielen im Stadtrat auf fruchtbaren Boden. Er hiess die Einführung der Kehrichtsackgebühren auf den 1. Januar 1991 schliesslich gut.
Ein Antrag, die Einführung aufgrund der knappen Zeit um zwei Monate zu verschieben, wurde abgelehnt. Unbestritten war damals, die Gebühr mit einer Kehrichtsackvignette zu erheben, anstatt spezielle Säcke herzustellen.