Es steht Aussage gegen Aussage und es ist unklar, wer Recht behält und wer falsch liegt. Fakt ist: Der freigestellte Thorberg-Direktor Georges Caccivio erklärt auf Anfrage des «Regionaljournals Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF, dass er von seinem Arzt nicht mehr krankgeschrieben sei. «Der Endtermin auf dem Arztzeugnis ist abgelaufen.»
Weiter erklärt Caccivio, dass er sich bereit dazu fühle, wieder einer Tätigkeit nachzugehen. «Schliesslich beziehe ich Lohn und gehe davon aus, dass der Kanton dafür auch eine Gegenleistung erwartet.» Georges Caccivio ist sich jedoch im Klaren darüber, dass er nie mehr als Direktor des Thorbergs arbeiten kann. «Ich bin aber bereit, eine andere Stelle auf der Kantonsverwaltung anzunehmen.»
Käser hält an seinem Standpunkt fest
Was stimmt jetzt? Noch am Donnerstag erklärte Caccivios oberster Chef, Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser vor den Medien, dass der Kanton dem freigestellten Thorberg-Direktor nicht künden kann. Dieser sei noch immer krankgeschrieben.
Am Freitagnachmittag bestätigt Käser seine am Vortag gemachten Angaben schriftlich: «Der Polizei- und Militärdirektion liegt ein Arztzeugnis von Herrn Caccivio vor, wonach dieser aus gesundheitlichen Gründen für seine Tätigkeit nach wie vor nicht einsatzfähig ist. Entsprechend gilt die gesetzliche Sperrfrist, und eine Kündigung kann erst nach deren Ablauf ausgesprochen werden.»
Personalverband hat sich eingeschaltet
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Sollten sich die beiden Parteien, der Kanton als Arbeitgeber und Georges Caccivio als Arbeitnehmer, nicht doch noch einigen, zeichnet sich ein heikles personalrechtliches Verfahren vor Gericht ab. Eingeschaltet hat sich mittlerweile auch der bernische Staatspersonalverband. Der freigestellte Thorberg-Direktor ist Mitglied in diesem Verband.
Matthias Burkhalter, der Geschäftsführer des bernischen Staatspersonalverbands erklärt gegenüber dem «Regionaljournal» von Radio SRF, dass das Interesse am Fall gross sei. Burkhalter: «Was darf ein Mitarbeiter in einer exponierten Kaderposition in seiner Freizeit tun, und was liegt nicht drin?» Es liegt gemäss Burkhalter nicht in der Kompetenz von Regierungsrat Käser zu entscheiden, ob die Besuche von Prostituierten auf dem Bieler Drogenstrich für eine Kündigung eines Mitarbeiters ausreichen. Als letzte Instanz müsste diese Frage das Verwaltungsgericht klären. «Auch Kadermitarbeiter haben ein Privatleben.» Weil Georges Caccivio Mitglied im bernischen Staatspersonalverband ist, übernimmt dieser einen Teil seiner Anwaltskosten.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)