Mit Spannung hat der bernische Polizeiverband das Obergerichts-Verfahren gegen zwei Berner Kantonspolizisten verfolgt. Dass sie wegen Amtsmissbrauch verurteilt wurden, weil sie einen Mann während einer Kontrolle in der Berner Bahnhofwache durch seine Urin-Pfütze zogen und seine Jacke hineinlegten, taxiert der Verbandspräsident Adrian Wüthrich als «differenziert begründetes Urteil».
Polizisten hätten einen schwierigen Job zu machen. Aber wer Fehler mache, müsse auch dazu stehen.
Allerdings sei die Angelegenheit ein «tragischer Einzelfall». Die beiden Polizisten seien keine Rambos, sondern hätten sich provozieren lassen.
Aufgrund der Tatsache, dass die vorsitzende Oberrichterin bei der Strafzumessung von einem leichteren Verschulden ausgegangen sei, sei nun bei den persönlichen Konsequenzen für die beiden Verurteilten zu berücksichtigen.
Kündigung wäre unverhältnismässig
Eine fristlose Kündigung wäre für Adrian Wüthrich eine unverhältnismässig harte Sanktion. «Es gibt andere Mittel, die der Polizeikommandant anwenden kann, um zu belegen, dass er solche Vorfälle in seinem Corps nicht duldet», hofft der Personalverbands-Chef.