Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hatte 2011 von der BKW AG als Betreiberin des AKW Mühleberg verschiedene Sicherheitsnachweise gefordert. Unter anderem musste die BKW aufzeigen, wie sie mit einem Hochwasser umgehen will, wie es alle 10'000 Jahre auftreten könnte.
Nur in einer Aktennotiz zum entsprechenden Nachweis der BKW hielt das Ensi anschliessend fest, dass in einem solchen Fall der Einsatz von mobilen Pumpen für das Notkühlsystem ausreiche und eine hinreichende Kühlwasserversorgung ermögliche.
Zwei Anwohner, die mit dieser Einschätzung nicht einverstanden waren, ersuchten das Ensi in der Folge um eine anfechtbare Verfügung in dieser Sache. Das heisst, sie verlangten ein offizielles Dokument und nicht nur eine Aktennotiz, so dass der Entscheid anfechtbar wird. Diese Verfügung wurde den Anwohnern jedoch verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde nun aber gutheissen und das Ensi zum Erlass der entsprechenden Verfügung verpflichtet.
Laut dem Entscheid der Richter in St. Gallen haben die betroffenen Anwohner ein Interesse an der richtigen Anwendung der im Kernenergierecht enthaltenen Sicherheitsvorschriften, damit die Risiken möglichst tief gehalten werden können. Um die Anwendung dieser Vorgaben überprüfen lassen zu können, sei in einem ersten Schritt eine Verfügung zu erlassen, in der das Ensi inhaltlich zur Umsetzung dieser Vorschriften Stellung nehme. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.