Im April 2009 musst eine 72jährige Patientin im Spital Langenthal wegen eines Armbruchs operiert werden. Bei der Bestimmung der Blutgruppe unterlief der zuständigen Laborantin ein Fehler und es wurden Blutbeutel mit der falschen Blutgruppe vorbereitet.
Die Assistenzärztin verabreichte der Patientin während der Operation von diesem Blut, worauf die Patientin starb. Im April 2011 erliess die Berner Staatsanwaltschaft geben die Laborantin und die Assistenzärztin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Der Vorwurf: Die Assistenzärztin hätte vor der Transfusion die Blutgruppe nicht mit derjenigen der Blutgruppenkarte der Patientin verglichen. Die Ärztin zog den Fall weiter. Nach dem Regionalgericht hat nun auch das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde der Frau abgewiesen und ihre Verurteilung bestätigt.