Zum Inhalt springen

Bern Freiburg Wallis Asyl: Kanton Bern zieht Verfügungen gegen fünf Gemeinden zurück

Die Gemeinden Wohlen, Täuffelen, Oberhofen, Neuenegg und Aarberg müssen ihre Zivilschutzanlagen nicht für Asylsuchende öffnen. Der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser hat die fünf umstrittenen Verfügungen zurückgezogen.

Die Verfügungen hatte Hans-Jürg Käser Anfang Juli erlassen. Die fünf betroffenen Gemeinden erhoben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht. 500 Plätze für Asylsuchende seien durch den Rechtsstreit blockiert, bedauerte Hans-Jürg Käser im Kantonsparlament.

Trotzdem ziehe er die Verfügungen nun zurück, denn er wolle ein Zeichen setzen: Der Kanton sei bereit für einen «partnerschaftlichen Neustart» mit den Gemeinden auf der Suche nach Asylplätzen.

Im Gegenzug erwarte er, «dass alle bernische Gemeinden solidarisch mithelfen und Unterbringungsmöglichkeiten auf ihrem Gebiet auch wirklich anbieten».

Alle Betten belegt

Käser erinnerte daran, dass der Kanton Bern zurzeit 28 Kollektivzentren und Notunterkünfte mit rund 2600 Plätzen betreibe, ausserdem zwei Zentren für unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit 90 Plätzen. Alle Betten seien belegt, eine strategische Reserve sei nicht mehr vorhanden.

Als Notlösung habe man letzte Woche Armeezelte auf dem Areal des Asylzentrums Kappelen-Lyss aufgestellt. Weitere Plätze seien aber dringend notwendig.

Gemeinden wollen kleinere Gruppen

Käser begrüsste ausdrücklich die Initiative des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG). Dieser hatte am Montag erklärt, die Gemeinden seien bereit zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, wenn der Kanton ihnen ebenfalls entgegenkomme.

So solle er auf Kontingente von 100 Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen verzichten und stattdessen vermehrt auf 20- bis 30er-Einheiten beispielsweise in Wohncontainern setzen. Ausserdem dürften die Gemeinden finanziell nicht überbeansprucht werden, und es sei eine Task Force mit allen Beteiligten zu schaffen.

Gehässige Voten

Der Grosse Rat führte am Dienstag seine Asyldebatte fort. Dabei gab es teils gehässige Voten, insbesondere bei der Beratung einer Motion von Erich Hess (SVP). Dieser verlangte, dass bei der Zuteilung von Asylsuchenden die Einwohnerzahlen der betroffenen Gemeinden zu berücksichtigen seien.

Hess rief die bernischen Gemeinden ausdrücklich auf, keine Asyl-Plätze zur Verfügung zu stellen. Die meisten Asylbewerber seien sowieso Wirtschaftsflüchtlinge. Mit diesem Votum stiess Hess auf heftige Kritik. Mehrere Grossräte warfen ihm eine menschenverachtende Haltung vor.

Der Vorstoss wurde mit 90 zu 56 Stimmen abgelehnt. Hess verlangte auch, dass der Anteil Asylsuchender höchstens zwei Prozent der Einwohnerzahl einer Gemeinde betragen dürfe. Diese Quote wurde mit 143 zu 4 Stimmen abgelehnt - also auch mit den Stimmen der meisten SVP-Grossratsmitglieder.

Für Asylsuchende im Zieglerspital

Angenommen wurde im Rat eine Motion von Barbara Mühlheim (GLP) für die Zwischennutzung des Zieglerspitals als Asylzentrum. Mit 114 zu 26 Stimmen überwies das Parlament den Vorstoss; Nein stimmten Teile der SVP.

Meistgelesene Artikel