Der kurzfristig erfolgte Rückzug sei rechtlich nicht haltbar, glaubt der Bieler Gemeinderat. Er hat deshalb Beschwerde gegen den Entscheid des Kantons eingereicht, wie er am Mittwoch mitteilte.
Das kantonale Sozialamt hatte Anfang November 2012 angekündigt, dass der Kanton den Beitrag von 128'000 Franken an das Quartierzentrum Möösli und an das Autonome Jugendzentrum (AJZ) ab 2013 nicht mehr zum Lastenausgleich zulassen werde. Dabei handelt es sich um eine von rund 100 Sparmassnahmen des Kantons Bern.
Der Bieler Gemeinderat befürchtet aber «schwerwiegende Konsequenzen» für die Stadt und die beiden betroffenen Institutionen. Die Frist von nur zwei Monaten zwischen Ankündigung und Aufhebung sei rechtlich nicht haltbar.
Bereits letzte Woche hatte die Berner Stadtregierung angekündigt, sie wolle auf dem Rechtsweg gegen die Beitragskürzungen vorgehen.