Beim Gemeindepräsidenten Martin Bittel stapeln sich die ausgedruckten Protestmails. Fast 400 Zweitwohnungsbesitzer wehren sich gegen das neue Reglement. Das sieht vor, dass, wer seine Wohnung im Jahr weniger als 91 Tage vermietet, eine Ersatzabgabe zahlen muss. Für ein durchschnittliches Chalet wären das etwa 500 Franken.
Bittel staunt über die zum Teil heftigen Reaktionen: «Ich bin auf offener Strasse fast attackiert worden, Mails wurden geschrieben, ich habe Anrufe erhalten. Die Reaktionen von Seiten der Zweitwohnungsbesitzer waren enorm», sagt er in «Schweiz aktuell». Ein neues Reglement sei aber für die Gemeinde Bellwald zwingend. 438 Einwohnerinnen und Einwohner müssten heute für die Infrastruktur von 1100 Ferienwohnungen aufkommen. Das sei für die Steuerzahler nicht tragbar.
„Die Ferienwohnung vermieten? – Niemals!“
Arnold Ramel versteht, dass die Gemeinde Geld für die Infrastruktur braucht. Der Ferienhausbesitzer müsste nach dem neuen Reglement 3000 bis 4000 Franken im Jahr zahlen. Das sei zu viel. 1000 Franken pro Zweitwohnungsbesitzer fände er angemessen.
Ferienwohnungsbesitzerin Elisabeth Oehen sagt, sie müsste sparen, wenn das neue Reglement in Kraft tritt. «Wir könnten hier zum Beispiel nicht mehr im Restaurant essen gehen und die Seilbahnen nicht mehr so oft benutzen.» Die Wohnung zu vermieten käme für sie aber nicht in Frage, das sei zu aufwändig.
Die Proteste der Zweitwohnungsbesitzer zahlen sich nun aus. Der Bellwalder Gemeinderat hat jetzt einstimmig beschlossen, die Übung vorerst zu stoppen und noch einmal über die Bücher zu gehen.
Zweitwohnungsbesitzer dürfen mitreden
Die Gemeinde habe viele gute Vorschläge erhalten, die wolle sie nun ins neue Reglement einfliessen lassen und danach mit den Zweitwohnungsbesitzern zusammen sitzen. Diese können also die letzten Ferientage doch noch in Ruhe geniessen.