Um die Integration der ausländischen Bevölkerung zu fördern, gibt sich der Kanton Bern ein neues Integrationsgesetz. Das Kantonsparlament hat das Regelwerk am Montag in zweiter Lesung verabschiedet und dabei noch einige Verschärfungen vorgenommen.
So müssen künftig Ausländerinnen und Ausländer mit ungenügenden Sprachkenntnissen einen Sprachkurs nicht nur besuchen, sondern auch abschliessen. Dazu werden sie mit einer Integrationsvereinbarung verpflichtet.
Zudem wird der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Künftig sollen die Behörden nicht nur mit Personen, die aus dem Ausland zuziehen, ein sogenanntes Erstgespräch führen. Gleiches soll auch für Ausländer gelten, die aus einem anderen Kanton nach Bern kommen - sofern sie vor weniger als einem Jahr in die Schweiz eingewandert sind.
Bereits in erster Lesung hatte der Rat im Januar gewisse Bestimmungen, wie sie der Regierungsrat vorschlug, zu verbindlichen Verpflichtungen umgewandelt. Denn die Ausländer im Kanton Bern sollten in der Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert werden, befand die Ratsmehrheit.
Mit 98 zu 41 Stimmen kam das Gesetz nun auch in der Schlussabstimmung vom Montag durch - gegen den Willen der SVP. Deren Sprecher Thomas Fuchs bezeichnete das Gesetz als wirkungs- und zahnlos. Die Partei prüft nun das Referendum, da der Grosse Rat ihren Antrag abgelehnt hat, das neue Integrationsgesetz obligatorisch dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.