Ende April hatte die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) der kantonalen Überbauungsordnung zugestimmt und damit auch die Baubewilligung erteilt. Dagegen erhoben zwei Privatpersonen Einsprache.
Auf die eine Beschwerde trat die Regierung gar nicht erst ein, da die Beschwerdeführerin zu weit weg vom betroffenen Areal wohne. Bei der zweiten Beschwerde hielt die Regierung die vorgebrachten Einwände zum Orts- und Landschaftsschutz und zur Überschwemmungsgefahr für unbegründet. Der Entscheid des Regierungsrats kann innert 30 Tagen ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern weitergezogen werden.
Der Kanton Bern feierte die Ansiedlung als spektakulären Erfolg. Er verspricht sich vom Werk rund 300 neue Arbeitsplätze. Ursprünglich buhlten 45 Standorte in aller Welt um das neue CSL-Werk. In der entscheidenden Phase setzte sich Lengnau gegen Singapur durch.