Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte den Brand in einer Ostermundiger Lagerhalle 2012 in Auftrag gegeben hatte. Der DJ selber bestritt während des Prozesses jede Schuld. Den angeschuldigten DJ verurteilte das Gericht zu einer 72-monatigen Gefängnisstrafe.
Es gebe mehrere Indizien, die gegen den angeschuldigten DJ sprächen. So habe er kurz vor dem Brand seine 13'000 Stück grosse Plattensammlung in die Lagerhalle gezügelt und diese auf 200'000 Franken versichert. Wenige Stunden vor dem Brand erkundigte er sich laut dem Richter zudem bei der Versicherung, ob die Plattensammlung nun im Falle eines Schadens auch wirklich gedeckt sei.
Da der Angeschuldigte finanzielle Probleme hatte, sah das Gericht auch das Motiv als gegeben an. Weiter zeigten die Untersuchungen zum Brand, dass dieser genau im Bereich der Plattensammlung ausgelöst worden war.
Zwei Cousins haben Brand gelegt
Die Brandstiftung ausgeführt haben laut Gericht zwei Cousins, die ebenfalls auf der Anklagebank sassen. Sie gaben an, mit dem Brand beauftragt worden zu sein, diesen aber letztlich versehentlich ausgelöst zu haben. Während des Gerichtsprozesses beschuldigten die beiden aber den Berner DJ. Das Gericht sprach auch diese beiden Männer schuldig. Der Ältere wurde zu einer 42-monatigen Gefängnisstrafe sowie einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Der Jüngere kam mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten glimpflicher davon.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal kündigte der Anwalt des DJs an, Berufung einzulegen.