Seit Jahren setzt die bernische Steuerverwaltung mit Erfolg auf die elektronische Steuererklärung. Unterdessen werden knapp 80 Prozent der rund 600'000 bernischen Steuererklärungen am Computer ausgefüllt. Der Anteil jener, die diese Steuererklärung auch gleich per Internet einreichen, ist steigend und beträgt zurzeit etwa einen Drittel. Das sei ein hoher Wert im schweizerischen Vergleich, bilanziert die bernische Steuerverwaltung.
Mit neuen Angeboten im Frühjahr 2013 will Steuerverwalter Bruno Knüsel noch mehr Steuerpflichtige davon überzeugen, auf Papier zu verzichten und auf die elektronischen Hilfsmittel zu wechseln. So besteht neu die Möglichkeit, dass man Steuererklärungen auch für andere Leute ausfüllen kann - zum Beispiel für die Eltern, im Familien- oder Freundeskreis. «Damit können wir die von Hand ausgefüllten Formulare vielleicht nochmals reduzieren. Da, wo Handschrift drin ist, passieren auch die meisten Fehler» sagt Knüsel.
Neues Werkzeug für Profis und Firmen
Neu bietet der Kanton Bern nun auch eine elektronische Steuererklärung für Unternehmen an. «Wir peilen die kleinen Unternehmen an. Und zum Beispiel Vereine, die in aller Regel nicht sehr komplizierte Verhältnisse haben», so der bernische Steuerverwalter.
Zudem können sich Treuhandbüros und ihre Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung registrieren und haben so die Möglichkeit, die Steuererklärungen ihrer Kunden direkt zu bearbeiten. Diese Werkzeuge für Unternehmen und Treuhänder seien ein alter Wunsch der Branche, den man nun erfüllen könne, so Bruno Knüsel.
Mit all diesen Massnahmen spart der Kanton Bern Tonnen von Papier und einige Hunderttausend Franken Kosten. Wer beim Kanton bereits als Online-Steuerpflichtiger registriert ist, bekommt gar keine Papier-Formulare mehr. Und auf den Druck der dicken Wegleitung verzichtet die Steuerverwaltung gänzlich. Sie war in den Vorjahren auch nur noch sporadisch verlangt worden, nun steht sie nur noch im Internet bereit.
2013: Tiefere Steuern und Klärung bei den Kinderabzügen
In der neuen Steuererklärung sind die Steuergesetz-Änderungen per 2012 im Kanton Bern berücksichtigt, es gibt tiefere Steuern. Dazu sind die bundesrechtlichen Unklarheiten bei den Abzügen für Kinder in der Erstausbildung geklärt. Auch das sei ein Vorteil der elektronischen Steuererklärung, argumentiert Bruno Knüsel. Die Angaben im Netz seien viel aktueller als auf einer Taxme-CD, die bereits im November produziert werden müsse.