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Bern Freiburg Wallis Berner Baumhaus-Projekt wird wohl ein Fall für das Bundesgericht

Die Berner Stadtregierung hat genug vom Hickhack um ein Wohnungsprojekt und möchte, dass rasch gebaut wird. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf einen Weiterzug eines Statthalter-Entscheids an die nächsthöhere Instanz. Trotzdem wird das Projekt wohl zu einem Fall für das Bundesgericht.

Das Projekt «Baumhaus» mit seinen 13 Wohnungen erhitzt die politischen Gemüter in der Bundesstadt seit längerem. Der Streit dreht sich um die Frage, welche Art Wohnungsbau die Stadt im Lorrainequartier fördern soll. Im Mai 2013 sprach das Stadtparlament 8,8 Millionen Franken für den Bau der 13 Wohnungen am Centralweg. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit setzte dabei durch, dass die Stadt die Wohnungen nicht subventionieren, sondern zu marktüblichen Mieten anbieten soll. Das passte der unterlegenen Linken nicht. Auf diese Weise entstünden «Luxuswohnungen»; dabei habe man in der Lorraine preisgünstigen Wohnraum schaffen wollen.

Projektbild.
Legende: Das Bauprojekt im Berner Lorrainequartier ist umstritten. zvg

Vier Monate später kam der Stadtrat auf seinen Entscheid zurück: Im September 2013 überwies er eine Motion von Luzius Theiler (GPB-DA), der die Aufhebung des ersten Beschlusses und einen Neuanfang verlangte. Über die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens entbrannte eine heftige Kontroverse.

Der zuständige Regierungsstatthalter pfiff Ende Oktober das Stadtparlament zurück. Ein Vorstoss, der einen in Rechtskraft erwachsenen früheren Entscheid des Stadtrats aufheben wolle, sei unzulässig, urteilte Statthalter Christoph Lerch. Eine Wiedererwägung eines Entscheids sei gemäss Stadtratsreglement zwar möglich, allerdings nur am gleichen Sitzungstag und mit einem Quorum von zwei Drittel der anwesenden Stadtratsmitglieder.

Nach eingehender Analyse verzichtet die Stadtregierung auf einen Weiterzug der Sache vors Verwaltungsgericht, wie sie am Donnerstag mitteilte. Für das Projekt seien bereits 1,3 Millionen Franken ausgegeben worden, gibt der Gemeinderat zu bedenken. Bei einem Projektabbruch drohten zudem Schadenersatzforderungen.

Doch auch nach dem Verzicht auf einen Weiterzug sind nicht alle Rechtshändel vom Tisch. Umstritten ist nämlich auch die Frage, ob der Gemeinderat diesen Verzicht überhaupt beschliessen durfte oder ob dies nicht Sache des Stadtparlaments gewesen wäre. Diese Frage wird das Bundesgericht beantworten müssen. Hängig ist schliesslich auch noch das Baugesuch für das Projekt.

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