In einem Merkblatt vom Dezember 2013 kommt die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern zum Schluss, Fotos von Gemeinderatsmitgliedern oder Mitarbeitenden einer Verwaltung können den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte verletzen. Eine Publikation solcher Bilder im Netz sei nur legal, wenn erstens das Einverständnis der Leute vorliege und dazu zweitens eine Verordnung der Gemeinde bestehe, wie die Publikation solchen Personendaten im Internet zu bewerkstelligen sei.
«Diese Weisung macht Sinn und gilt ja nicht nur für Gemeinderatsfotos. Weil sie verhindert, dass die Gemeinde in Beschwerdefällen in Schwierigkeiten gerät», betont der Leiter der Datenschutzbehörde, Markus Siegenthaler.
Einzelne Gemeinden haben tatsächlich die Bilder ihrer Behördenmitglieder und Angestellten bereits aus dem Netz gelöscht. Bei andern ist's noch ein Thema kommender Gemeinderatssitzungen.
Gemeindeverband: «Datenschutz wird ad absurdum geführt»
Der Verband bernischer Gemeinden VBG hat für solche Vorschriften allerdings keinerlei Verständnis. «Die Gemeinden pflegen einen offenen Kontakt zur Bevölkerung und natürlich ist das Einverständnis der publizierten Personen nötig», wettert der Verband. «Aber was der Kanton da vorschreibt, ist übertriebener Formalismus, unverhältnismässig und weder politisch noch rechtlich haltbar». Der VBG stellt sich auf den Standpunkt, die kantonale Datenschutzgesetzgebung sei völlig genügend. VBG-Präsident Thomas Rufener will sich in dieser Sache noch an den Kanton wenden.