So hatte der Stadtrat unter anderem gefordert, für Feiertage wie den 1. August oder Silvester Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Dies mache keinen Sinn, ist der Gemeinderat überzeugt, an diesen Tagen sei die Gefahr eines Brandes in der Altstadt ja gerade am grössten.
Auch eine Beschränkung des Verbots auf die untere Altstadt findet der Gemeinderat nicht wünschenswert. Die Risiken für ein Feuer bestehen in der Oberen Altstadt genauso, da sich die Bauweise der Häuser nicht unterscheidet.
Der Gemeinderat lehnt es schliesslich auch ab, kleinere Feuerwerkskörper vom Verbot auszunehmen. Diese seien genauso gefährlich, besonders wenn sie in einer Menschenmenge gezündet würden.
Der Stadtrat befasst sich nach den Sommerferien ein zweites Mal mit dem Feuerwerksverbot.