Berner Grossräte sollen über ihre Interessenbindungen hinaus nicht auch berufliche und nebenberufliche Einkünfte offenlegen müssen. Dieser Ansicht ist das Büro des bernischen Grossen Rats und lehnt einen parlamentarischen Vorstoss mit dieser Forderung ab.
Für die Öffentlichkeit könnte es zwar durchaus aufschlussreich sein zu erfahren, welches Ratsmitglied von welcher Seite finanzielle Beiträge erhalte: Das schreibt das Leitungsorgan des bernischen Kantonsparlaments in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss der SP-JUSO-PSA-Fraktion.
«Allerdings kann nach Ansicht des Büros nicht gesagt werden, ein Ratsmitglied fühle sich umso stärker einer bestimmten Institution verpflichtet, je mehr Geld es von dort bezieht», findet das Büro. Interessenkonflikte könnten auch ohne finanzielle Verflechtungen vorliegen.
Das Büro beantragt dem Grossen Rat, den Vorstoss nicht an die Kantonsregierung zu überweisen.