Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte den schweizerisch-italienischen Doppelbürger im vergangenen März der schweren Körperverletzung und des Verbreitens menschlicher Krankheiten für schuldig befunden.
Es sah es als erwiesen an, dass er mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert hat. Das Gericht verurteilte ihn dafür zu zwölf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe.
Um zu verhindern, dass sich der Betroffene vor der letztinstanzlichen Beurteilung ins Ausland absetzt, wurde er sofort in Sicherheitshaft genommen.
Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat. Laut Gericht hat er mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Daran ändere nichts, dass die rechtliche Beurteilung im Berufungsverfahren günstiger ausfallen könnte.