Die Berner Kantonsregierung hat eine Revision des Baugesetzes zum Anlass genommen, um mit den Gemeinden grundsätzlich über Kompetenzen und Zuständigkeiten in Raumplanungsfragen zu reden. Doch damit stach der Regierungsrat in ein Wespennest.
Er entkoppelt die Grundsatzdiskussion von der Baugesetzrevision, wie er am Donnerstag mitteilte. Nur so könnten zwingende Gesetzesänderungen im bernischen Baurecht aufgrund von Bundesvorgaben fristgerecht umgesetzt werden. Auf kurzfristige Gesetzesanpassungen in den umstrittenen Raumplanungsfragen verzichtet die Regierung. «Wir wollen nun mit den Gemeinden nach Lösungen suchen», sagt der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus.
Die Kantonsregierung hatte das heikle Dossier im Juni an die Hand genommen. Bei der Gesetzesrevision geht es unter anderem um das Verfügbarmachen von Bauland oder um Fragen der Mehrwertabschöpfung. Ausserdem braucht es in über 20 weiteren Bereichen Anpassungen an Bundesrecht.
Die Diskussion im Kanton Bern
Ende September lief die Vernehmlassung aus. Die Rückmeldungen veranlassten den Regierungsrat nun dazu, die heiklen Fragen aus der Revision auszuklammern und separat zu diskutieren.