Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Bern (KESB) sollen entlastet werden und effizienter arbeiten können. Dazu will der bernische Regierungsrat das Gesetz anpassen. Kernstück der Vorlage ist die Erweiterung der sogenannten Einzelzuständigkeiten.
Über gewisse Geschäfte soll neu eine Einzelperson entscheiden: der Präsident oder die Präsidentin einer KESB beziehungsweise ein bestimmtes Behördenmitglied. Dabei geht es um Geschäfte, die aufgrund ihres Inhalts, nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern.
Der Ausbau dieser Einzelzuständigkeiten entlaste zum einen die Behördenmitglieder, sagt Regierungsrat Christoph Neuhaus. Zum anderen gewinne die Behörde mehr Zeit für jene Geschäfte, die zwingend innerhalb eines Dreierkollegiums zu beraten seien. Das sei effizienter und qualitativ besser.
Nach einem Jahr seien die Abläufe der neuen Behörde überprüft worden, sagt Regierungsrat Neuhaus: «Wir wurden überflutet mit Arbeit, Schutzbedürftige mussten zum Teil lange warten. Da mussten wir schauen, dass wir effizienter werden.» Doch ist die Sorgfalt noch gewährleistet? «Bei einfachen Fällen müssen nicht mehrere Leute mitdiskutieren», sagt Neuhaus. «Das spart rasch viel Zeit.» Zeit, die man für komplexere Fälle einsetzen könne.
Schwierige Zeiten für die KESB
Die Vorlage befindet sich bis Ende April 2015 in der Vernehmlassung. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich 2016 in Kraft treten.