Die Italienerwitze hatte Stadtpräsident Alexander Tschäppät im Dezember 2013 in einem Comedy-Klub gemacht. Tschäppät zitierte laut Obergericht aus einer Fiche und sagte danach, bei der fichierten Person solle es sich um einen eingebürgerten Neapolitaner handeln. Gemäss der Fiche solle diese Person auffallend viele Nebenbeschäftigungen ausüben. «Jetzt sagen Sie mir ehrlich, ein Neapolitaner mit zu vielen Nebenbeschäftigungen... Können Sie sich das vorstellen? Ein Süditaliener, der zu viel chrampfet?»
Zum Tatbestand der Rassendiskriminierung fehle es an der vorausgesetzen qualifizierten Herabsetzung einer Gruppe von Personen, schreibt das Berner Obergericht. Mit seinen Äusserungen habe sich der Beschuldigte lediglich über einzelne Eigenschaften lustig gemacht. Bei Witzen dieser Art könne nicht von einem Absprechen der Gleichwertigkeit als menschliches Wesen die Rede sein. Wen dem so wäre, müssten laut Obergericht sämtliche Witze gegen Personengruppen - wie etwa die Österreicher, Appenzeller oder Freiburger - als strafbar qualifiziert werden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hatte letzten Februar beschlossen, auf mehrere Strafanzeigen nicht einzutreten. Eine Einzelperson hatte gegen diesen Entscheid beim Obergericht Beschwerde eingereicht.
Der Stadtpräsident ist erleichert
Wie Alexander Tschäppät gegenüber Radio SRF sagt, sei er froh über das Urteil. Nach seinem Auftritt im Comedy-Klub sei ein richtiger «Shitstorm» los gebrochen. Das Witze gegen Freiburger oder Appenzeller auch weiterhin möglich seien, findet Alexander Tschäppät gut. «Schliesslich gehören diese zur freien Meinungsäusserung.» Er habe aber immer damit gerechnet, dass seine Witze nicht rassistisch seien. «Aber so lange ich Stadtpräsident bin, werde ich sicher nicht mehr in einer Comedy-Show auftreten.»