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Bern Freiburg Wallis Berner Regierung genehmigt Finanzierungspläne der Pensionskassen

Die Finanzierungspläne für die beiden Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrerschaft sind der Fahrplan für die systematische Reduktion der Unterdeckung beider Kassen in den nächsten 20 Jahren.

Wie die Regierung mitteilte, verbleibt nach der Schuldanerkennung des Kantons von 1,1 Milliarden Franken eine Unterdeckung von 923 Millionen Franken bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) und 776 Millionen Franken bei der Lehrerversicherungskasse (BLVK).

Um diese Lücke in den kommenden 20 Jahren zu schliessen, müssen zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen sogenannte Finanzierungsbeiträge geleistet werden. Der Arbeitgeber - also der Kanton - beteiligt sich daran mit 60 Prozent. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies höhere Abzüge von 0,95 Prozent bei der Bernischen Pensionskasse BPK und 1,7 Prozent bei der Lehrerversicherungskasse BLVK.

Audio
Bernische Pensionskassen: Was bringt 2015? (29.8.14).
01:13 min
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Bei der BPK wird zudem das ordentliche Rentenalter von 63 auf 65 Jahre angehoben. Allgemein bringt das neue Pensionskassengesetz, dem das Berner Stimmvolk im Mai zugestimmt hat und das ab 1. Januar 2015 gilt, den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.

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