Der Kanton Bern kann Angebote im Spital- und Gesundheitswesen unterstützen, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar, aber mit der Fallkostenpauschale nicht finanzierbar sind. Diese «Subventionierung» sieht das bernische Spitalversorgungsgesetz explizit vor. Für die Jahre 2016 bis 2019 beantragt die Regierung nun 300 Millionen Franken für solche gemeinwirtschaftliche Abgeltungen.
Grossratskommission ist einverstanden
Die zuständige Gesundheits- und Sozialkommission des Kantonsparlaments kann mit der Höhe und mit der Laufzeit dieses Rahmenkredits gut leben. «Wir sind grossmehrheitlich einverstanden. Vier Jahre geben eine bessere Planungssicherheit für Kanton und Betriebe», sagt Präsidentin Kathrin Zumstein.
Einleuchtend ist für die Kommission auch, dass 216 der 300 Millionen für die psychiatrische Versorgung vorgesehen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt sind ambulante Dienste, die über das Krankenversicherungsgesetz KVG nicht abgerechnet werden können.
Regionalpolitische Gratwanderung
Die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen hat allerdings auch einen regionalpolitischen Aspekt. Landspitäler hoffen auf Beiträge für Spitalangebote, die sie aufgrund ihres Einzugsgebiets oder der Fallzahlen eigentlich nicht finanzieren können.
Zum Beispiel für die Bereitstellung einer Geburtenabteilung wie im Fall Zweisimmen. Für die Kommission ist klar: «Die Versorgungsnotwendigkeit ist ein Kriterium. Die Wirtschaftlichkeit und die Qualität müssen aber auch gegeben sein», sagt Grossrätin Kathrin Zumstein.
Der bernische Grosse Rat wird über diesen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken in der September-Session 2015 beschliessen.