Der Regierungsrat geht davon aus, dass die «gegenwärtig angespannte Situation auch in den Folgejahren anhalten wird». Angesichts der grossen Anzahl von Asylsuchenden, die dem Kanton Bern nach einem fixen Verteilschlüssel vom Bund zugewiesen werden, sei es eine grosse Herausforderung gewesen, allen Asylsuchenden Obdach zu bieten.
Mit der Gesetzesrevision wolle man «angemessen und zeitgerecht» auf die Entwicklungen reagieren können, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag heisst. Konkret schlägt die Regierung ein dreistufiges Modell vor: für normale, für angespannte Lagen sowie für Notlagen.
Zur Zusammenarbeit zwingen
In angespannten Lagen sollen die Gemeinden in die Pflicht genommen werden und zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Beim Vorgehen werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt: So sollen entweder die Regierung oder die Regierungsstatthalter für die «verpflichtenden Massnahmen» zuständig sein.
In der zweiten Variante sieht die Regierung den Vorteil, dass die Regierungsstatthalter regional verankert sind, «was die Suche nach Plätzen für die Unterbringung vereinfachen könnte». In eigentlichen Notlagen sollen wie bisher die Bestimmungen für einen sozialen Notstand im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz zur Anwendung kommen.
Die Bereitschaft und Akzeptanz der Gemeinden soll auch durch eine «angemessene Informationspolitik» gefördert werden. So sollen die Gemeinden für Fragen rund um die Unterbringung von Asylsuchenden möglichst klare Anlaufstellen haben.