Der Beschwerdeführer verlangte eine Kontrolle und Nachzählung der Stimmzettel. Zur Begründung führte er das knappe Abstimmungsergebnis auf nationaler Ebene an.
Auf die Forderung nach einer landesweiten Nachzählung trat die Berner Regierung gar nicht ein. Der Kanton Bern sei wegen des Territorialprinzips nicht befugt, Nachzählungen in anderen Kantonen anzuordnen.
Die Forderung nach einer Überprüfung des Abstimmungsresultats im Kanton Bern lehnte der Regierungsrat ab. Es lägen keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten vor, heisst es im vierseitigen Entscheid. Dieser kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Beschwerdeführer hatte darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse in Bern, Bremgarten, Köniz, Ostermundigen, Wohlen und Burgdorf vom Kantonsdurchschnitt abgewichen seien. «Die höheren Ja-Stimmenanteile in den städtischen und urbanen Regionen entsprechen einem Trend, der in der ganzen Schweiz beobachtet werden konnte», entgegnet der Regierungsrat.
Knappes Resultat zum RTVG
Die RTVG-Vorlage wurde schweizweit mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Im Kanton Bern wurde sie mit 50,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. 144'064 Berner legten ein Nein in die Urne, 140'295 stimmten Ja.
Stimmrechtsbeschwerden wurden auch in den Kantonen Luzern, Zürich und Baselland eingereicht. Die Baselbieter Regierung ist auf die Beschwerde nicht eingetreten.