Grundsätzlich könne man alle Regeln und gesetzlichen Bestimmungen umgehen, sagt Hans-Jörg Rhyn, Präsident der Oberaufsichtskommission des bernischen Grossen Rates. So gesehen, sei auch im Kanton Bern ein «Fall Conti» möglich. Für die Nebenbeschäftigungen der Regierungsmitglieder gebe es aber klare Bestimmungen. So müssen alle Entschädigungen in die Staatskasse wandern. Nur Spesen und Sitzungsgelder dürfen behalten werden.
Die Kontrolle über die korrekte Abrechnung solcher Entschädigungen liege zum einen beim Regierungsrat selber, sagt Rhyn weiter. Zum anderen gebe es eine detaillierte Liste über die Mandate der einzelnen Regierungsmitglieder.