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inhaltliche Annäherung an die Kritiker: das revidierte bernische Spitalversorgungsgesetz.
Legende: Der Berner Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud stellt das revidierte Spitalversorgungsgesetz vor. Keystone (Archiv)

Bern Freiburg Wallis Berner Regierungsrat geht auf Kritiker zu

Beim Spitalversorgungsgesetz ist die Berner Regierung bereit, auf umstrittene Instrumente zu verzichten. Zum Beispiel auf den Ausgleichsfonds. Das zeigt der am Freitag publizierte Antrag an den Grossen Rat. Bei den Kosten im Gesundheitswesen will die Regierung jedoch weiterhin mitreden.

Mit dem Spitalversorgungsgesetz will der Kanton Bern auf die neue Spitalfinanzierung reagieren, die der Bund Anfang 2012 in Kraft gesetzt hat.

Im Sommer 2012 stellte die Berner Regierung einen ersten Gesetzesentwurf vor, der allerdings in der anschliessenden Vernehmlassung zerzaust wurde. Vor allem bürgerliche Parteien und die Spitäler warfen der Regierung vor, sie plane die Rückkehr zur Planwirtschaft und wolle die unternehmerische Freiheit der Spitäler in unzulässiger Weise einschränken.

Inakzeptabel sei etwa der geplante Ausgleichsfonds: Alle Spitäler sollen mit einem Teil der Einnahmen, die sie im Geschäft mit Zusatzversicherten erzielen, einen Fonds äufnen. Die Regierung überlässt den Entscheid nun dem Grossen Rat, indem sie zwei Fassungen des Gesetzesartikels vorschlägt: mit und ohne Fonds.

Keine kantonsweite Aktiengsellschaft

Weiter hat die Regierung die Idee beerdigt, die öffentlichen Spitäler in einer einzigen kantonsweiten Aktiengesellschaft zusammenzufassen. Im Raum bleibt ein Holding-Modell. Dem Grossen Rat wird aber neu auch ermöglicht, am Status Quo mit regionalen Spitalzentren als privatrechtliche AGs festzuhalten.

Der Regierungsrat will jedoch an einer Lenkungsabgabe festhalten: Überschreiten die Listenspitäler ein vorgegebenes Volumen, müssen sie einen Teil der Einnahmen an den Kanton abliefern. «Wir benötigen unbedingt ein Instrument, um in einen ausufernden Wettbewerb eingreifen zu können», sagt der bernische Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud.

Schliesslich koste die Spitalversorgung den Kanton jährlich 1,2 Milliarden Franken. Jedes Prozent Volumenwachstum führe also zu einer Ausgabensteigerung von 10 Millionen Franken. «Eine Kostenkontrolle im Gesundheitswesen sei im Interesse von allen; im Interesse der Regierung, des Kantonsparlaments und schliesslich auch im Interesse der Steuerzahler.»

Gemischte Reaktionen der Parteien

SVP und FDP zeigten sich am Freitag erfreut darüber, dass die Regierung dem Druck der bürgerlichen Parteien nachgegeben hat. Die SVP kündete jedoch an, sich weiterhin gegen «planwirtschaftliche Elemente» zu wehren.

Die SP ist besorgt darüber, dass die Politik alle Werkzeuge aus der Hand gibt und die Kosten für die Spitalversorgung aus dem Ruder laufen. Auch die Grünen sind davon überzeugt, dass die Politik ein Steuerungsinstrument benötigt, um auf die Spitäler sowie die Preis- und Mengenentwicklung Einfluss nehmen zu können.

Das bernische Kantonsparlament wird das revidierte Spitalversorgungsgesetz in der Märzsession beraten.

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