Der 57-jährige Mann hatte gestanden, über einen langen Zeitraum 114 Behinderte in mehreren Heimen sexuell misshandelt zu haben. Wegen Verjährung ging es vor Gericht noch um 33 Fälle. Schuldig gesprochen wurde der Mann unter anderem wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern, Abhängigen und Anstaltspfleglingen.
«Extrem» sei nicht nur die Zahl der Übergriffe, sagte Gerichtspräsident Urs Herren bei der Urteilsverkündung. Extrem sei auch der Deliktzeitraum von mehreren Jahrzehnten.
Behinderte Betroffene decken Fall auf
Beim Aktenstudium habe er sich oft gefragt, wie es dem Mann möglich gewesen sei, über so lange Zeit so viele Delikte unentdeckt zu begehen, sagte Herren. Dass es sich bei den Opfern mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder handle, sei ein Stück weit eine Erklärung.
Herren nannte «ein Beispiel besonderer Unverfrorenheit». Dabei ging es um den Übergriff auf ein dreijähriges Mädchen während einer Autofahrt. Die Mutter des Kindes am Steuer habe nichts mitbekommen, hatte der Sozialtherapeut ausgesagt.
Ans Licht kamen die Taten erst im März 2010 im Kanton Aargau, nachdem zwei Bewohner eines Behindertenheims ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit ihrem Betreuer erzählt hatten. Der Mann wurde darauf an seinem Wohnort im Berner Oberland verhaftet. In der Folge gab er die zahlreichen früheren Missbräuche zu.
Harsche Vorwürfe an die Heimbranche
Die Heimbranche musste sich unangenehme Fragen gefallen lassen zur Tatsache, dass der Sozialtherapeut immer wieder neue Anstellungen gefunden hatte, obwohl er zum Teil als schwierig und unkooperativ eingeschätzt wurde.
Heime und Behindertenverbände lancierten daraufhin eine Charta unter dem Titel «Wir schauen hin!». Die Unterzeichner verpflichteten sich darin zu einer Null-Toleranz-Politik und zu Präventionsmassnahmen.