Im Juni muss das bernische Kantonsparlament entscheiden, wie es mit der Spitalstandort-Initiative weitergehen soll. Das Volksbegehren will insgesamt 14 Spitalstandorte im Gesetz festschreiben und auch die Leistungen, die diese Spitäler in den nächsten acht Jahren zu erbringen haben. Zum Beispiel Geburtshilfe und Gynäkologie, die in Zweisimmen und Riggisberg gestrichen wurden und die Initiative ins Rollen gebracht haben.
Die Initiative ist weder der Regierung, noch der Parlamentsmehrheit, noch den Spitalunternehmen geheuer. Im November 2015 wies der Grosse Rat das Geschäft deshalb an die vorberatende Kommission zurück mit dem Auftrag, eine Verständigungslösung zu prüfen. Auslöser war ein Vorstoss aus dem Rat.
Mit-Autor dieses Vorstosses ist der designierte neue Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, Pierre-Alain Schnegg. Er übernimmt wesentliche Teile der Initiative, aber ist bei der Geburtshilfe weniger strikte.
Ringen um eine Kompromisslösung
Anfangs April hat nun die vorberatende Kommission einen eigenen Gegenvorschlag vorgestellt. Er gibt der Berner Regierung im Spitalversorgungsgesetz die Möglichkeit, auch regionalpolitisch begründete Leistungen in den Landspitälern zu finanzieren oder versorgungsnotwendige Vorhalteleistungen, die mit der normalen Spitalfinanzierung nicht bezahlt werden können.
Dafür soll der Grosse Rat alle vier Jahre einen Rahmenkredit bewilligen. Von den anderen Vorschlägen will die Kommission nichts wissen. Allerdings war dieser Entscheid mit 9 zu 7 Stimmen knapp.
Allerdings hält das Initiativkomitee nichts vom Kommissionsvorschlag. «Das ist alles viel zu vage und als Kann-Formulierung zu unverbindlich. Das taugt als Gegenvorschlag nichts», sagt SVP-Grossrätin Anne Speiser aus Zweisimmen.
Ob der Grosse Rat in der Junisession nochmals auf den Vorschlag von Pierre Alain Schnegg und seinen Mitstreitern zurückkommt und so einen politischen Kompromiss ohne Volksabstimmung ermöglicht, wird sich weisen.