Drei Beschwerden waren gegen die Abstimmungsbotschaft über die Tramlinie 10 in der Stadt Bern eingegangen. Diese sei teilweise falsch, unvollständig und irreführend. Zudem sei in einer Quartierzeitschrift unzulässige Behördenpropaganda gemacht worden. Und die Regionalkonferenz Bern-Mittelland habe sich unzulässigerweise zur Abstimmung geäussert.
Eine Beschwerde richtete sich gegen die Abstimmungsbotschaft der Gemeinde Köniz zur Verlängerung der Tramlinie 9 nach Kleinwabern. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die Botschaft sei in verschiedenen Punkten irreführend.
Hintergrund
Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat den vier Beschwerden nun die aufschiebende Wirkung entzogen, «im Einverständnis mit den Parteien», wie es in seiner Mitteilung heisst. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung liege im öffentlichen Interesse der Gemeinden sowie der Stimmbürgerinnen und -bürger.
Inhaltlich wird Lerch nach den Abstimmungen über die Beschwerden befinden.