Der Bauer habe mehrmals Fristen missachtet, um seinen Tierbestand zu verringern, steht in der Mitteilung der Berner Volkswirtschaftsdirektion. Zudem hätten die Stallungen für die Rinder nicht den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprochen. Darum hat der Veterinärdienst des Kantons die Rinder vorsorglich beschlagnahmt, unter Begleitung der Polizei.
Die Beschlagnahmung sei sehr geordnet über die Bühne gegangen, sagt der bernische Kantonstierarzt Reto Wyss auf Anfrage. Die Tiere waren bei der Beschlagnahmung nicht stark vernachlässigt.
Der Mann habe zu viele Tiere auf zu geringem Platz untergebracht und einfach generell die Tiere in ungeeigneter Form gehalten, so Wyss weiter.
Der Bauer kann gegen die vorsorgliche Beschlagnahmung Beschwerde bei der bernischen Volkswirtschaftsdirektion erheben.