Dass der Kanton bei Unwetterschäden oder bei Hochwasserschutzprojekten schneller und besser helfen soll, ist ganz im Sinn der Gemeinden. Ausserdem soll der Kanton gesamthaft für Schutz und Renaturierung an der Aare verantwortlich werden. Dieser «kantonale» Teil der Gesetzesrevision hat keine Mühe, eine solide Mehrheit zu finden.
Aber der Kanton muss auch Bundesgesetz umsetzen und eine Richtplanung für die 18 wichtigsten Gewässer erstellen, die dann auch die Rechtsgrundlage für allfällige Enteignungen von Land wäre. Und hier ist vieles unklar, denn an diese teure Planung müssen 200 betroffene Gemeinden einen Viertel der Kosten selber bezahlen.
«Da kommen unabsehbare Lasten auf die Gemeinden zu», war der Einwand der Rechten. Für Grüne, SP, Mitteparteien und Teile der Bürgerlichen ist der Grundsatz der Bundesgesetze allerdings plausibel. Die Grossrats-Kommission, die diese Gesetzesänderung vorbereitet hat, geht jetzt noch einmal über die Bücher.