Mit dem neuen Pensionskassen-Gesetz, gültig ab 1. Januar, übernahm der Kanton eine schwere Verpflichtung: Rund 1,1 Milliarden Franken Bürgschaft seien für die Ausfinanzierung, also die Sanierung der bernischen Pensionskasse BPK und der bernischen Lehrerversicherungskasse BLVK nötig, hiess es im November 2013 im bernischen Grossen Rat und in der Abstimmungsbotschaft vom Frühjahr 2014. Das sichert die bisherigen Renten ab.
Allerdings haben die beiden kantonalen Pensionskassen im Jahr 2014 so gut rentiert, dass sich diese Schuldanerkennung um etwa einen Drittel verringert, also um 400 bis 500 Millionen Franken. Sie wird definitiv festgelegt, wenn die definitiven Jahresabschlüsse 2014 vorliegen.
Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers bleiben gleich
An den zusätzlichen Leistungen der aktiv Versicherten und des Kantons ändert nichts. Sie müssen mit ihren Sanierungs-Beiträgen dafür sorgen, dass zwischen den Einnahmen der Kassen und den künftigen Rentenleistungen keine Lücke entsteht. Bis 2034 soll der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht sein. Die Sanierung ist vom Bund vorgeschrieben.