Für minderjährige Asylsuchende, die ohne Eltern in die Schweiz geflüchtet sind, stehen dem Kanton Bern auch 2017 bis 2019 jährlich 6,9 Millionen Franken zur Verfügung. Das hat der Grosse Rat mit 98 zu 46 Stimmen beschlossen. Bis zum 18. Altersjahr sollen alle unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden weiterhin in speziellen Unterkünften untergebracht werden.
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Zum Auftakt der Debatte beriet der Grosse Rat über einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK), welche 2014 zahlreiche Missstände im Asylwesen gerügt hatte. Die Polizei- und Militärdirektion habe seither zahlreiche Mängel behoben, heisst es in dem Bericht.
So sei die Zusammenarbeit innerhalb des Amts für Migration verbessert worden, ebenso der Austausch mit den Vertragspartnern im Asylbereich. Die im Bericht kritisierte fehlende Asylstrategie gebot Regierungsrat Hans-Jürg Käser erst vor kurzem «baldmöglichst» nachzuholen.
Das bernische Kantonsparlament reagierte zudem auf eine Initiative des Verbands bernischer Gemeinden (VBG). Mehreren Rednerinnen und Rednern begrüssten die Haltung des Verbands, bei der Suche nach Lösungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen konstruktiv mithelfen zu wollen.
Der Kanton müsse aber von seiner Haltung abrücken, so der VBG, Kontingente von 100 Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen unterzubringen. Anzustreben seien kleinere Kontingente zwischen 20 und 30 Personen. Der Kanton solle dabei prüfen, ob in geeigneten Gemeinden Wohncontainer aufgestellt werden könnten. Die nötigen Kredite seien dem Grossen Rat rasch zu beantragen.
Er schätze die Initiative des Gemeindeverbands, sagt der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser: «Wir müssen vom Geist des ‹Gegeneinander› weg zu einem ‹Miteinander› kommen.»
Wenn die Gemeinden allerdings künftig kleinere Kontingente von Asylsuchenden aufnehmen sollen, dann werde das mehr kosten. «Wirtschaftlich können die Asylzentren nur ab einer gewissen Grösse betrieben werden.»