Das 51-seitige Dokument wurde von der Kantonsregierung vorgestellt und war lange erwartet worden. Zwei Ziele sind zentral: Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen besser integriert, abgewiesene Asylsuchende rascher ausgeschafft werden.
Um die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Kanton Bern soll sich künftig die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) kümmern. Diese wird seit Anfang Juli vom neuen SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg geführt. Durch den Wechsel zur GEF soll das Ziel der Integration besser erreicht werden können. Wie Polizeidirektor Hans-Jürg Käser sagt, sei die Anerkennungsquote der Asylsuchenden auf gegen 50 Prozent gestiegen. Es sei deshalb sehr wichtig, sofort mit der Integration zu beginnen. Und das sei eine der Kernaufgaben der GEF.
Die Fürsorgedirektion ist für die Fürsorge der Menschen zuständig, das ist klar eine der Kernaufgaben.
Die Polizei- und Militärdirektion (POM) von Hans-Jürg Käser (FDP) soll sich nur noch um den Wegweisungsvollzug und die Nothilfe kümmern. Die Asylverfahren sollen mit dem neuen Bundesgesetz schneller abgewickelt werden. «Innert drei, vier Monate werden die Asylsuchenden wissen, ob sie hier bleiben können. So können abgewiesene Asylsuchende schneller ausgeschafft werden.»
Die Verteilung der Asylsuchenden soll ausgeglichen sein
Ein strategisches Ziel ist «die regional ausgeglichene Verteilung von Asylsuchenden» und, dass Schwankungen besser aufgefangen werden können. «Bis Ende August haben die Regierungsstatthalter die Aufgabe, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten für Durchgangszentren sie selber sehen.» Aber schon jetzt könne man sagen, dass die 49 Durchgangszentren im ganzen Kanton Bern verteilt seien, sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im November über die Asylstrategie beraten. Die Umsetzung wird erst Mitte 2019 abgeschlossen sein. Die Übergangsphase will der Regierungsrat bewältigen, indem er die Rechtsgrundlagen für die Unterbringung der Asylsuchenden stärkt.
Konkret schlägt er vor, dass in angespannten Lagen die Regierungsstatthalter die Gemeinden dazu verpflichten können, Unterkünfte bereitzustellen. So soll vermieden werden, dass es obdachlose Asylsuchende gibt.
Ursprünglich war noch eine andere Variante im Spiel. Sie gab der Regierung die Möglichkeit, die Gemeinden in die Pflicht zu nehmen. «Der Verband Bernischer Gemeinden hat sich für die Variante der Regierungsstatthalter entschieden, weil diese näher an den Gemeinden seien», sagt Regierungsrat Hans-Jürg Käser. Ein entsprechender Pilotversuch im Verwaltungsbezirk Frutigen-Niedersimmental sei gut verlaufen.
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der kantonalen Gesetzgebung wird sich der Grosse Rat ebenfalls im November befassen. Das neue Recht soll in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten.