Im vergangenen September hat das Berner Kantonsparlament nach intensiver Debatte das neue Pensionskassengesetz verabschiedet. Dabei geht es in erster Linie um die langfristige Sanierung der Bernischen Lehrerversicherungskasse und der Bernischen Pensionkasse der Kantonsangestellten.
Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates stellte der Vorlage einen Eventualantrag zur Seite, sollte die Sache mittels Referendum vors Volk gebracht werden. Dieser Eventualantrag würde das Personal noch etwas stärker belasten als der Hauptantrag. Das Referendum ist inzwischen zustande gekommen und das Volk wird im Mai das letzte Wort in der Sache haben.
Der Staatspersonalverband kam durch das Referendum in die Zwickmühle. Bei allen Varianten muss das Personal nämlich mehr Federn lassen als den Verbänden und Gewerkschaften eigentlich lieb ist.