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Bern Freiburg Wallis Bernisches Gericht sagt Ja zu Antenne in Erlach

Das bernische Verwaltungsgericht gibt der Swisscom grünes Licht für den Bau eines Mobilfunkmasts in Erlach. Das Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung überwiegt für das Gericht.

Das Gericht findet, der Mast werde das national geschützte Ortsbild nur leicht beeinträchtigen. Sein Urteil stützt das Gericht vor allem auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission.

Ein Mobilfunkmast, im Hintergrund Sonnenlicht.
Legende: Die Swisscom kann den Mobilfunkmast in Erlach bauen - wie geplant 18 Meter hoch. (Symbolbild) Keystone

Diese nahm vor gut zwei Jahren das Bauvorhaben unter die Lupe und kam zum Schluss, der geplante Standort am Strandweg sei geeignet. Gestützt auf dieses Gutachten wies die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) im Juli 2014 eine Beschwerde von 48 Anwohnern gegen die Baubewilligung zugunsten der Swisscom ab.

Das kantonale Verwaltungsgericht hatte nun eine Beschwerde von 46 Anwohnern gegen diesen Entscheid der BVE zu beurteilen und lehnte sie ab. Der Mast soll 18 Meter hoch werden und an der Fassade einer Bootswerft zu stehen kommen. Dies in einer Gewerbe- und Wohnzone ausserhalb des historischen Kerns von Erlach. Das Verwaltungsgericht hatte einzig zu beurteilen, ob das Vorhaben einen unzulässigen Eingriff ins geschützte Ortsbild darstellt.

Kleine Rüge an den Kanton Bern

Obwohl das Gericht die Beschwerden der Anwohner abgewiesen hat, rügen die Verwaltungsrichter im Urteil auch den Kanton Bern. Die BVE habe vor ihrem Entscheid von 2014 nur ungenügend abgeklärt, ob auch eine Antennenhöhe von 15 Metern ausreichen würde.

Das Gericht hat deshalb den Kanton dazu verdonnert, einen Teil der Verfahrens- und Parteikosten zu tragen. An der von der Swisscom geplanten Höhe von 18 Metern wollte das Verwaltungsgericht nicht rütteln.

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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