Der Grosse Rat hat einen ersten Vorschlag im Grossratsgesetz verankert, der von der Regierung kritisiert wurde: Die Grossratskommissionen erhalten das Recht, von der Regierung die Akten einzuverlangen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind.
Regierungspräsident Andreas Rickenbacher machte im Kantonsparlament vergebens darauf aufmerksam, dass der Erfolg des Bernischen Regierungssystems unter anderem auf der Vertraulichkeit interner Beratungen basiere. Der Grosse Rat lehnte aber alle Rückweisungsanträge deutlich ab.
Kommissionen reduziert
Das Kantonsparlament hat zudem die Zahl der Grossratskommissionen reduziert. Heute arbeitet der Grosse Rat mit 3 Aufsichtskommissionen und etwa 20 besonderen Kommissionen mit total 350 Mitgliedern.
Künftig soll es nun neben den 3 Aufsichts- nur noch 5 ständige Kommissionen mit je 17 Mitgliedern geben. Dies zu den Themen Bildung, Gesundheit und Soziales, Bauen, Verkehr, Energie und Raumplanung, Sicherheit sowie Staatspolitik und Aussenbeziehungen.
Der Grosse Rat erhofft sich von diesen neuen Kommissionen vor allem mehr Gehör beim Regierungsrat dank mehr Fachwissen der Mitglieder.