Noch bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde im Kanton Bern die Todesstrafe vollzogen. Dies geschah bis zuletzt im Rahmen einer öffentlichen Enthauptung durch das Schwert. Dabei strömte jeweils eine gewaltige Menschenmenge zusammen; bei der Vierfachhinrichtung vom 8. Juli 1861 im Emmental waren es rund 15'000 Schaulustige.
In Bern beruhten bis zum vereinheitlichen neuen Strafgesetzbuch von 1866 die Strafen auf einem Sammelsurium verschiedenster Gesetze, Dekrete und Verordnungen, die bis ins Jahr 1761 zurückreichten. «Es ist anzunehmen, dass es unter dem neuen Strafgesetzbuch in der untersuchten Zeitphase zu weniger Hinrichtungen gekommen wäre», sagt der 27-jährige Historiker Lukas Künzler.
Kaum Begnadigungen
Die Fälle müssten zudem vor dem Hintergrund der sozialen Massenverelendung um 1850 gesehen werden, als die zunehmende Armut Teile der Unterschicht in eine krisenbedingte Delinquenz trieb. «Deshalb kam es leider auch zu Kindstötungen durch sozial schwächer gestellte Frauen, was ebenfalls mit dem Tod bestraft werden konnte», so Lukas Künzler.
«Ein wesentlicher Faktor für die vielen Hinrichtungen in Bern war aber der Umstand, dass die Geschworenengerichte zum einen effizient arbeiteten und anderseits kaum Täter begnadigt wurden», so Lukas Künzler.