Wie für das erstinstanzliche Gericht machte sich der Afrikaner auch für das Obergericht des Mordes schuldig, als er im Herbst 2010 in einem Bieler Salon eine brasilianische Prostituierte tötete und danach ihr Studio ausraubte.
Die zweite Instanz bestätigte auch die qualifizierte Vergewaltigung und die qualifizierte versuchte Vergewaltigung zum Nachteil von zwei anderen Prostituierten. Sie sah auch den Straftatbestand des dreifachen qualifizierten Raubs für gegeben.
Reduziert hat die zweite Strafkammer des Obergerichts die Freiheitsstrafe für den Ivorer, weil das erstinstanzliche Gericht im Mai 2012 bei der Bemessung seines Urteils fälschlicherweise sämtliche Straftaten des Mannes heranzog. Das gehe laut Bundesgericht nicht, sagte der vorsitzende Richter am Donnerstag.