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Bern Freiburg Wallis Bieler Rentner streikt beim eigenen Berufungsprozess

Vor dem bernischen Obergericht begann am Dienstag der Berufungsprozess des Bieler Rentners, der sich 2010 mit Schüssen auf Polizisten gegen die Zwangsräumung seines Hauses wehrte. Er bekämpft das Urteil des Regionalgerichts Biel – aber verweigert seine Teilnahme vor Obergericht.

Der renitente Rentner ist am Dienstag nicht persönlich zu seinem Berufungsprozess erschienen. Damit protestiere er gegen die Entscheidung des Obergerichts, seine neuen Beweisanträge nicht zum Verfahren zuzulassen, gab der vorsitzende Richter bekannt. Die zweite Strafkammer des Obergerichts hätte dies als stillschweigenden Rückzug der Berufung taxieren und das Verfahren gleich einstellen können. Weil der amtliche Verteidiger des Rentners allerdings im Gerichtssaal sass, führte das Gericht die Verhandlungen weiter und verzichtete darauf, den Rentner in Polizeibegleitung ins Obergericht zu holen.

Der Mann hatte sich im Herbst 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsräumung seines Hauses gewehrt, sich tagelang ein Katz- und Maus-Spiel mit einem Grossaufgebot der Polizei geliefert und mehrfach auf die Polizei geschossen. Dabei wurde ein Beamter schwer am Kopf verletzt.

Das Regionalgericht hatte den Rentner beim Prozess im Januar 2013 aufgrund von Gutachten als schuldunfähig und rückfallgefährdet bezeichnet und eine psychiatrische Therapie in der geschlossenen Abteilung auf dem Thorberg angeordnet. Wenn diese Therapie nicht wirkt, ist eine Verwahrung zu erwarten.

Rentner will schuldfähig sein

Der Rentner allerdings beharrt darauf, schuldfähig zu sein und will mit seiner Berufung, dass das Bieler Urteil aufgehoben wird. «Er weiss genau, was er gemacht hat. Und dafür will er einen normalen Strafprozess», wiederholte sein Anwalt. Auch wenn er bei einem allfälligen neuen Prozess damit rechnen müsste, wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt zu werden.

Für die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Zivilkläger allerdings gibt es am Urteil des Regionalgerichts nichts zu rütteln. «Die Tat und der Wahn des Rentners stehen ausser Zweifel», plädierte der Ankläger.

Das Obergericht fällt sein Urteil am Mittwoch. Wenn es die Berufung gutheisst, dann bekommt der Rentner einen neuen Prozess. Wenn die Berufung abgelehnt wird, gilt das Urteil des Regionalgerichts Biel, ausser der Rentner zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.

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