Angestellte der Stadt Biel werden gemäss Personalreglement grundsätzlich mit 63 Jahren pensioniert. Doch erliess die Stadtregierung schon im Jahr 2010 eine Richtlinie, wonach gewisse Angestellte bis zum Alter von 65 Jahren weiterarbeiten dürfen. Dies galt aber vor allem für Personal der unteren Lohnklassen.
Der Bieler Gemeinderat hat nun diese Richtlinie revidiert, wie er am Mittwoch mitteilte, und auf alle Angestellten ausgedehnt. Länger als bis 63-jährig darf aber nur arbeiten, wer eine vom Stadtrat definitiv geschaffene Stelle innehat und wenn keine Aufhebung oder Umwandlung dieser Stelle vorgesehen ist. Zudem muss der oder die Angestellte die Arbeit zur Zufriedenheit erfüllen.