Wie die erste Instanz sah auch das Obergericht den Tatbestand des Mordes als erfüllt an. Es sprach einen heute 47-jährigen Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie. Seine Ex-Frau beurteilte das Obergericht etwas anders als die Vorinstanz. Es verurteilte sie wegen Gehilfenschaft zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, begleitet von einer ambulanten psychotherapeutischen Massnahme.
Beide waren bereits im Januar 2014 vom erstinstanzlichen Gericht zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Mann erhielt damals zwölf Jahre aufgebrummt, aufgeschoben zugunsten einer Therapie. Die Frau wurde zu 14 Jahren verurteilt.
Opfer und Täter standen in einem von emotionalen Abhängigkeiten geprägten Dreiecksverhältnis. Als die Beziehung mit ihrem neuen Partner zu kriseln begann, wandte sich die Frau an ihren Ex-Mann. So kam es schliesslich zum Mord am neuen Partner.