Das Bundesstrafgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl erledigen. Dagegen reichte der Verein Musik und Kultur Rekurs ein.
Der Verein hatte im August 2007 das «Antifa-Festival» organisiert. An diesem wurde ein Konzertbesucher auf einen verdächtigen Rucksack aufmerksam, der vor dem Mischpult abgestellt war. Nachdem ein Security-Mitarbeiter den Rucksack im Freien deponierte, entzündete sich der Rucksack mit einer Stichflamme.
Dem mutmasslichen Sprengsatz-Bastler kam die Polizei ein Jahr später in einem anderen Zusammenhang auf die Spur. Der Mann stellte ein Gesuch für einen Waffenerwerbsschein, was die Polizei zu einer Hausdurchsuchung veranlasste, da Nachforschungen ergaben, dass der Mann in rechtsextremen und gewalttätigen Kreisen verkehrte.