Polizei und Justiz hatten im September 2003 das Verfahren gegen den damals unbekannten Brandstifter eingestellt. Trotz umfangreicher Ermittlungen und obwohl am Tatort DNA-Spuren des Täters gefunden worden waren, konnten die Ermittler niemanden für die Tat zur Rechenschaft ziehen. Beim Brand war niemand verletzt worden, doch entstand Sachschaden von mehreren 100'000 Franken. Die im Heim betreuten Knaben, Betreuer und Heimleiter weilten an diesem Sonntagmorgen in einem Ferienlager.
13 Jahre später
Im Januar 2015 zeigten die polizeilichen Ermittlungssysteme einen sogenannten DNA-Treffer an, als in einem anderen Kanton ein Mann erkennungsdienstlich behandelt wurde. Das teilten die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Kantonspolizei Bern am Montag mit.
Mit anderen Worten: Das Erbgut des Mannes stimmte mit jenem überein, welches im August 2002 in Niederwangen gefunden worden war. Der Mann gestand schliesslich, den Brand vom 4. August 2002 bei Niederwangen gelegt zu haben.
Vorwürfe gegen Heimleitung waren haltlos
Schon am 5. August und in den Tagen danach versandte der Brandstifter anonyme Bekennerschreiben an Polizei, Kanton Bern und Medien und erhob in diesen Schreiben Vorwürfe gegen die Heimleitung. Es sei zu sexuellen Übergriffen auf Insassen gekommen. Das geht aus damaligen Meldungen hervor.
Die Strafverfolgungsbehörden leiteten danach Ermittlungen auch zu diesen Vorwürfen ein und die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion beauftragte den ehemaligen Oberrichter Ueli Hofer mit einer Untersuchung. Dieser kam in seinem im März 2003 vorgestellten Bericht zum Schluss, dass die Bezichtigungen gegen die Heimleitung haltlos waren, welche ihre Aufgabe ab 2000 und nach dem Brand noch bis 2005 ausübte.
Vorfälle aus früheren Zeiten aufgedeckt
Die Untersuchung zeigte jedoch auch, dass vor dieser Zeit im Knabenheim «Auf der Grube» während Jahren Schüler körperlich bestraft worden seien.
Der Stiftungsrat des Heims trat in der Folge zurück und das Heim gab sich einen neuen Namen. 2011 wurden die Gebäude an eine Stiftung verkauft, welche die Liegenschaft zu einem tibetisch-buddhistischen Meditations- und Kulturzentrum umgewandelt hat.
Brandstifter kannte Heim gar nicht
Die neusten Ermittlungen der Polizei und der Justiz haben nun ergeben, dass der Brandstifter weder das Heim noch Personen aus dessen Umfeld gekannt hatte.
Dem Mann sei das Heim lediglich bekannt gewesen, weil er seinerzeit in der Nähe arbeitete, sagte Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft gegenüber der SDA.
Das Motiv für die Brandstiftung habe der Mann angegeben, dass er selber in Heimen aufgewachsen sei und eine Abneigung gegen solche Einrichtungen entwickelt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in ihrer Mitteilung.
Straftat ist verjährt
Der inzwischen also geständige Brandstifter wird für seine Tat von August 2002 nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen: Die Taten, welche ihm vorgeworfen werden, sind verjährt. Die Untersuchung gegen ihn ist rechtskräftig eingestellt worden.