Das Urteil wird am Mittwoch eröffnet. Folgt das Regionalgericht Oberland den Anträgen, kann der Mann auf freien Fuss gesetzt werden, wenn die Ärzte dies dereinst aufgrund des Therapieverlaufs für angezeigt halten. Ein Gutachten bescheinigt dem Mann, grundsätzlich therapierbar zu sein.
Der 44-jährige Beschuldigte wünscht sich selber eine kleine Verwahrung, wie er vor Gericht beteuerte. Er ist weitgehend geständig, befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug und möchte die Anfang Jahr angetretene Therapie fortsetzen. Diese sei zwar wegen der Auseinandersetzung mit den Delikten schmerzhafter als eine Gefängnisstrafe. Sie gebe ihm aber die Hoffnung auf ein «zweites Leben».
Der Mann zeigte sich reumütig. Er beginne zu begreifen, was er seinen Opfern angetan habe. Zwar habe er niemals körperliche Gewalt angewendet, aber er habe die Buben manipuliert und sich wohl nur eingebildet, das Ganze geschehe einvernehmlich. Die Kinder und Jugendlichen hätten vermutlich einfach mitgemacht, weil sie seine Zuneigung nicht verlieren wollten.
Der Beschuldigte sagte weiter, er sei auch offen für eine chemische Kastration. Pädosexuell werde er sein Leben lang sein. Er wolle aber lernen, mit dieser Neigung zu leben, ohne jemanden zu schädigen.
Der Mann galt als Pionier der Schulsozialarbeit. Bei seiner Tätigkeit in den Kantonen Bern, Baselland und Solothurn schaute offensichtlich niemand genau hin, wenn der Mann Berufliches mit Privatem vermischte und Buben mit nach Hause nahm. So kam es zwischen 1998 und 2011 zu den Übergriffen.
Vertrauen missbraucht
Der Angeklagte habe das grosse Vertrauen von Kindern, Eltern und Lehrern missbraucht, sagte die Staatsanwältin. Er habe seine Fähigkeit, mit schwierigen Kindern umzugehen, schamlos ausgenutzt. Für die Staatsanwältin ist in mehreren Fällen der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt.
Der Verteidiger räumte ein, all die Übergriffe seien «schrecklich und unfassbar». Körperliche Gewalt sei aber nie im Spiel gewesen, deshalb treffe der Vorwurf der sexuellen Nötigung nicht zu. Eine Freiheitsstrafe von maximal sechseinhalb Jahren unter anderem wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung sei angemessen. Die Staatsanwältin forderte acht Jahre.